Bundesverfassungsgericht entscheidet: Rauchverbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Mittwoch, 30. Juli 2008 13:35 Uhr
Beitrag in News von Daniel 283

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Das stark umstrittende Nichtraucherschutzgesetz steht auf tönernen Füßen. Das Bundesverfassungsgericht entschied nach einer Klage seitens von Gaststätten- und Diskothekeninhabern aus Baden-Württemberg, dass das Verbot sich nicht mit dem Grundgesetz (Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz) vereinbaren lässt.

Den Grund dafür sehen die Richter in den Ausnahmeregelungen, die Raucherräume in Gaststätten und Restaurants zulassen, jedoch nicht in Diskotheken. Ebenso sind kleine Lokale außen vor, die aus Platz- und finanziellen Gründen kein eigenes Raucherzimmer anbieten können.

Das Gesetz in Baden-Württemberg muss nun überarbeitet werden, wobei andere Bundesländer (wie z.B. Sachsen) mit momentan ähnlichen Ausnahmeregelungen, nachziehen dürften. Das Verfassungsgericht stellt jedoch auch eindeutig fest, dass ein generelles Rauchverbot nicht verfassungswidrig sei.

Jetzt wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber ein generelles Rauchverbot ausspricht oder sich dem Willen der Raucher beugen und die Ausnahmeregelungen überarbeiten und damit weiterhin zulassen wird. Trifft der letztere Fall ein, dürfte das Rauchen in sächsischen Clubs/Diskotheken in seperaten Räumen wohl auch bald gestattet sein.

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